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Energieausweis
Ihr Qualitätssiegel Foto einer Immobilie mit Energieausweis Foto Energieausweis
Ein Energieausweis ist erforderlich und ist auf Verlangen vorzulegen wenn ein Haus oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Ab dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Gebäude, gleich welchen Baujahres erforderlich. Ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude. Seit dem 1. Juli 2009 besteht Ausweis- und Aushangpflicht in den öffentlichen Gebäuden mit über 1.000 m² Nutzfläche, in denen Einrichtungen eine öffentliche Dienstleistung erbringen und die deshalb von vielen Menschen häufig aufgesucht werden. Ich bin Ausstellungsberechtigt, denn ich erfülle alle Kriterien der Ausstellungsberechtigung für bestehende und neue Wohngebäude gem. § 21 der EnEV 2009.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.

Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis spiegelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ( Volumina/ Qualität ) aufgrund des vorh. Baubestandes und des auf Normen beruhenden Energiebedarfs seiner Bewohner für Heizung und Warmwasser wieder. Er ist mit anderen Bedarfsausweisen vergleichbar. Hierfür wird die beheizte Gebäudehülle und die Anlagentechnik einer genaue Bestandsaufnahme unterzogen und entsprechende Berechnungen angestellt. Dementsprechend können individuelle Modernisierungsempfehlungen getroffen werden.

Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Er ist nicht mit anderen Verbrauchsausweisen vergleichbar da der Verbrauch nutzerabhängig ist. Das Gebäude wird nicht untersucht, es können nur allgemeine Modernisierungsempfehlungen gegeben werden.

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