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Energieberatung vor Ort
Ihr Qualitätssiegel Foto einer Immobilie mit Energieausweis Foto Energieausweis
Die vom BAFA* mit bis zu 300,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360,- € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusste Beratung hilft dem Gebäudeeigentümer bei seiner Entscheidungsfindung über ein energetisches Modernisierungskonzept. Diese Beratung führen nur unabhängige (firmen- und produktunabhängige) qualifizierte Ingenieure durch.

Bestandteile einer Beratung sind:
1. Erhebung des Ist-Zustands:
Der energetische Ist-Zustand des Gebäudes und der Anlagentechnik wird erfasst. Dazu ist die Kubatur des Gebäudes und die Qualität der Baumaterialien sowie die Komponenten der vorh. Anlagentechnik. d.h. Heizungsanlage und Warmwasserbereitung aufzunehmen.

2. Der Beratungsbericht:
Die aufgenommenen Daten werden computergestützt simuliert und analysiert. Auf dieser Grundlage werden individuelle auf Sie und Ihr Gebäude abgestimmte Modernisierungskonzepte erarbeitet unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten und Energieeinsparpotentiale. Die vorgeschlagenen Modernisierungsvorschläge werden nicht zuletzt auch im Hinblick auf deren Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht.

3. Das persönliche Beratungsgespräch:
Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Modernisierungsvarianten werden in einem Beratungsbericht zusammengefasst, welcher Ihnen in einem persönlichen Abschlussgespräch erläutert wird. Hierbei können individuelle Fragen geklärt und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Anträge und Verfahren, Förderung und Zuschüsse: Den Antrag auf einen Zuschuss zur Energieberatung vor Ort durch das BAFA* und die Abwicklung hierzu übernehme ich für Sie. Auf Wunsch erstelle ich für Sie Fördermittelanträge und Sachverständigengutachten für die KfW-Bank.

Wer wird gefördert:
a.

b.

c.
Sie müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Bis zum 31.12.1994 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Mindestens 50 % der Gebäudefläche müssen derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

Sanierungsberatungen:
Beratungsgespräche können auch individuell gestaltet werden ohne schriftliche Ausarbeitung.

*Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle